Don schreibt:
Dr. Ron,
Unter folgendem Link habe ich dies gesehen:
F: Was sollte ich mit meinem Bestand an nicht RoHS-konformen Produkten nach Juli 2006 tun?
A: Solange diese Produkte vor dem Stichtag im Juli 2006 auf den EU-Markt gebracht wurden, können Sie sie auch danach noch verkaufen.
Mir wurde das Gegenteil gesagt. Nach dem 1. Juli müssen sie RoHS-konform sein. Was ist wahr?
Danke (wieder),
Don
Kay Nimmo von Soldertec antwortet:
Es hängt alles davon ab, wie man "auf den Markt bringen" versteht, und jeder wird das anders sehen.
Es ist zum Beispiel ziemlich klar, dass etwas, das vor Juli in einem Geschäft ist, aber erst nach Juli verkauft wird, nicht RoHS-konform sein muss.
Also....das ist richtig.....
A: Solange diese Produkte vor dem Stichtag im Juli 2006 auf den EU-Markt gebracht wurden, können Sie sie auch danach noch verkaufen.
..... aber dann brauchen Sie vielleicht einen Anwalt, der entscheidet, ob Sie etwas auf den Markt gebracht haben oder nicht! [ Was verbirgt sich hinter einem Namen? - Regulierung von Elektro- und Elektronikprodukten 185 KB PDF ]
Ich wünsche Ihnen alles Gute,
Kay
Dr. Ron kommentiert:
Nach der Lektüre des Dokuments, auf das sich Kay bezieht, ist klar, dass jeder mit der Definition von "auf den Markt bringen" zu kämpfen hat, wie Dons Frage nahe legt. Ich denke, der sicherste Ansatz ist die Anwendung der so genannten "Doctrine of Noble Intent". Wenn Sie eine Definition von "auf den Markt bringen" verwenden, die den Anschein erweckt, dass Sie "schummeln", werden Sie wahrscheinlich Schwierigkeiten bekommen. Sie haben gegen die Doktrin der edlen Absicht verstoßen. Sie überschwemmen z. B. Ihre europäischen Händler am 30. Juni mit nicht RoHS-konformen Beständen im Wert von 9 Monaten. Ein solches Vorgehen wird eindeutig zu Schwierigkeiten führen.
Zum Wohl,
Dr. Ron


