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Elektronische Messgeräte von der RoHS ausgenommen?

Dr. Ron,

Ich habe einige Ihrer Konferenzen besucht und schätze Ihre Meinung sehr.
Vor kurzem erhielt ich ein Schreiben von einem Unternehmen (nennen wir es "ACME"), das Volt-Ohm-Meter und andere elektrische Messgeräte herstellt. In diesem Schreiben behauptet ACME , dass alles, was sie herstellen, vollständig von den RoHS-Richtlinien ausgenommen ist. Ich habe mit dem Leiter der Umweltabteilung gesprochen, und er klang sehr zuversichtlich, was seine Position angeht. In dem Schreiben von ACMEheißt es im Wesentlichen, dass alle Kunden auf sich allein gestellt sind, wenn sie die Messgeräte von ACMEin ihren Produkten verwenden.

Dies steht im Widerspruch zu fast allem, was ich gelesen und beobachtet habe. Doch dieses Unternehmen ist kein kleines Unternehmen..... Ich habe mich gefragt, ob Sie so freundlich wären, mir Ihre Meinung zu deren Position mitzuteilen. Ja, ich weiß, Sie sind kein Jurist und so weiter. Aber es würde mich interessieren, wie Sie auf die Position des Unternehmens reagieren.

Danke,
Don

Don,

Vielen Dank für Ihre freundlichen Worte.

ACME verweist optimistisch auf Artikel 2 der RoHS:
Unbeschadet des Artikels 6 gilt diese Richtlinie für Elektro- und Elektronikgeräte, die unter die Kategorien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 10 des Anhangs IA der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) fallen, sowie für elektrische Glühlampen und Leuchten in Haushalten.

Kategorie 9 (Überwachungs- und Kontrollgeräte) ist in gewisser Weise von dieser Aussage "ausgenommen" (da sie nicht enthalten ist). Aber ACME vernachlässigt zwei Dinge:

Artikel 6:

Vor dem 13. Februar 2005 überprüft die Kommission die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen, um erforderlichenfalls neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen.
Insbesondere legt die Kommission bis zu diesem Zeitpunkt Vorschläge für die Einbeziehung von Geräten der Kategorien 8 und 9 des Anhangs IA der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) in den Geltungsbereich dieser Richtlinie vor.

Meiner Meinung nach besteht die Absicht der Ausnahmeregelung für Geräte nach Artikel 9 darin, die Art von Überwachungsgeräten auszunehmen, die nicht auf der Müllhalde landen (d. h. große, an der Wand befestigte Geräte.) Ein Großteil der Geräte dieses Unternehmens ist klein und könnte weggeworfen werden.

ACME macht also aus meiner Sicht 3 Dinge falsch:
1. zu optimistische Auslegung von "Überwachungsgeräten" in Kategorie 9.
2. Die Tatsache, dass Anhang 6 darauf hindeutet, dass Kategorie 9 in naher Zukunft in die RoHS-Richtlinie aufgenommen werden könnte, wird nicht berücksichtigt.
3. Sie drängen ihre Kunden zur Einhaltung der RoHS-Richtlinie. Wenn die Kunden die Geräte von ACMEin ihre Produkte einbauen, wird die Einhaltung der RoHS-Richtlinie für den Kunden eine unmögliche Aufgabe sein.

Prost,
Dr. Ron